Die Bündner Regierung hat kürzlich die Botschaft zur Totalrevision des Gemeindegesetzes verabschiedet. Dieses ist seit dem Jahr 1974 in Kraft und hat seither verschiedene Veränderungen erfahren. Bereits im Jahr 2010 hielt der damalige FDP-Regierungsrat Dr. Martin Schmid fest: «Kein Kanton der Schweiz ist landschaftlich und kulturell so vielfältig wie der Kanton Graubünden. Die Vielfalt widerspiegelt sich insbesondere auch in Bezug auf die Gemeinden. Der Kanton Graubünden gehört zu den Kantonen mit der grössten Gemeindeautonomie, was sich geografisch und historisch begründen lässt.» Die Bündner Regierung hat sich in der Botschaft zur Totalrevision des Gemeindegesetzes an den Grundsatz gehalten, dass die Gemeinden möglichst selbständig entscheiden sollten, was für sie die richtige Organisationsform ist. Das kantonale Recht wird sich – zu Recht – auch in Zukunft darauf beschränken, nur das Notwendigste auf kantonaler Ebene zu regeln. Im Vergleich zur Vernehmlassung ist die Regierung in verschiedenen Bereichen zurückgekrebst, indem sie den Gemeinden mehr Spielraum belässt, die richtige Grösse des Gemeindevorstandes zu bestimmen, Gemeinden mit Gemeindeparlament, Gemeindeversammlung und Urnenabstimmung weiterhin zulässt, auf die Genehmigung der Statuten von Gemeindeverbänden verzichtet und keine Anordnung von Fusionsverhandlungen durch die Regierung vorsieht. Dies ist sehr positiv zu werten.
Die Gemeinden sind bereits heute sehr unterschiedlich strukturiert, was auf die grossen regionalen Unterschiede, die Anzahl Einwohner, die unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen, die sprachlichen, konfessionellen und kulturellen Unterschiede zurückzuführen ist. Wer die Geschichte des Bündner Gemeindewesens kennt und verfolgt weiss, dass es immer um die Frage ging, welche Kompetenzen der Kanton übernehmen darf und welche Kompetenzen den untergeordneten Staatseinheiten belassen werden. Nicht ohne Grund brauchte es drei Volksabstimmungen (1945, 1966 und 1973), bis das heutige Gemeindegesetz in Kraft treten konnte. Es ging stets um die Autonomie der Gemeinden – und früher der Kreise. Das kantonale Recht soll vor diesem Hintergrund den Gemeinden gewisse Leitplanken vorgeben, wie sie sich zu organisieren haben. Die tatsächliche Organisation muss und soll aber den Gemeinden selbst überlassen bleiben. Als Urzellen der Demokratie wissen diese am besten, was die richtige Organisation für sie ist – es wäre geradezu anmassend, wenn der Kanton vorgeben würde, welches die richtige Organisation für die Gemeinden ist. Unnötige, die Gemeindeautonomie zu stark beschneidende kantonale Regelungen werden wir daher bei der Totalrevision des Gemeindegesetzes bekämpfen.
Als einer der wenigen Schweizer Kantone ist Graubünden noch heute als Gemeindedemokratie erkennbar. Dies wird richtigerweise durch die Totalrevision des Gemeindegesetzes nicht geändert. Auch in Zukunft wird Graubünden über starke, autonome Gemeinden verfügen. Und das ist auch richtig so.
Reto Crameri, CVP-Grossrat, Surava
http://grheute.ch/2017/08/31/reto-crameri-starke-autonome-buendner-gemeinden/