Das Bundesrecht sieht bei der Beurteilung von Widerhandlungen gegen die Bundesgesetzgebung eine besondere Rücksichtnahme zugunsten des Einsatzzweckes von Herdenschutzhunden vor, gegen Herdenschutzhundebesitzer nicht unnötige Strafverfahren eröffnen zu müssen. Der Kanton Graubünden kennt eine solche Regelung nicht, was zu Verfahren gegen Herdenschutzhundehalter wegen Widerhandlungen gegen die kantonale Gesetzgebung (namentlich das Veterinärgesetz und die Jagdgesetzgebung) führen kann. Derartige Strafverfahren sind für die Betroffenen sehr umständlich und ärgerlich, weshalb sich die Frage stellt, ob der besonderen Situation von Herdenschutzhunden und namentlich deren Einsatzzweck in der kantonalen Gesetzgebung Rechnung zu tragen ist.
Der Wolf ist ein auf nationaler Ebene geschütztes Tier, weshalb auf kantonaler Ebene einzig die Auswirkungen transparent gemacht werden können. Die Unterzeichnenden verlangen von der Regierung, dass sie ausführlich und umfassend Stellung nimmt zu den Kosten, welche der Wolf im Kanton Graubünden (inkl. Kosten, welche der Bund übernimmt) verursacht, sowie zur Wirksamkeit des Herdenschutzes. Oft dürfte zudem der Wildhut bekannt sein, ob und wo sich in einer Region ein Wolf aufhält. Eine institutionalisierte Warnung der Tierhalter bei Auftauchen eines Wolfes in der Region gibt es bisher nicht. Eine solche wäre aber sinnvoll, damit sich die Tierhalter rechtzeitig auf die Gefahren, welche von Wölfen ausgehen, vorbereiten und die erforderlichen Massnahmen ergreifen können.
Die Unterzeichnenden möchten daher von der Regierung Folgendes wissen:
1. Welche Herdenschutzmassnahmen werden in Graubünden ergriffen, wie beurteilt die Regierung die Wirksamkeit der bisher ergriffenen Herdenschutzmassnahmen und deren Zumutbarkeit für die Tierhalter (Letzteres gerade für kleinere Betriebe)?
2. Welche Kosten inkl. Kosten, welche vom Bund übernommen werden, verursachten Wölfe in den letzten fünf Jahren (pro Jahr einzeln ausgewiesen) im Kanton Graubünden namentlich im Amt für Jagd und Fischerei, am Plantahof und im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (jeweils inkl. Arbeitsstunden) und allfälligen weiteren Departementen/Ämtern, namentlich auch für Ausbildung, Beratung etc.?
3. Ist die Regierung bereit, ein institutionalisiertes Warnsystem betreffend Grossraubtiere in Graubünden als Herdenschutzmassnahme einzuführen?
4. Welche Möglichkeiten gibt es heute für einen gezielten Abschuss von Wölfen und inwiefern erkennt die Regierung Anpassungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen (auf nationaler und evtl. auf kantonaler Ebene)?
5. Erkennt die Regierung gesetzlichen Anpassungsbedarf, um gegen Herdenschutzhundehalter – analog der Bundesgesetzgebung – keine unnötigen Strafverfahren zu eröffnen?
Chur, 19. April 2017
Crameri, Heinz, Niggli (Samedan), Albertin, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Bucher-Brini, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casty, Cavegn, Clalüna, Danuser, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Geisseler, Giacomelli, Grass, Hitz-Rusch, Hug, Jeker, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Mathis, Michael (Donat), Monigatti, Müller, Nay, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Salis, Schneider, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Toutsch, Valär, Weber, Widmer-Spreiter, Zanetti, Berther (Segnas), Cantieni, Gugelmann, Lombardi, Pfister, Spreiter