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Hohe Qualität in der Bündner Rechtsprechung

Die Bündner Gerichte haben im vergangenen Jahr eine gute Arbeit geleistet. Diese habe ich im Rahmen der Jahresberichte der Gerichte als Präsident der Kommission für Justiz und Sicherheit gewürdigt.

Bündner Tagblatt, 15. Juni 2017

Die heisse Kartoffel wird vor sich hergeschoben

Am 1. Mai 2014 ist das neue Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG 1) in Kraft getreten. Man kann dies gut finden oder auch nicht. Fakt ist: Es stellt den Kanton Graubünden vor enorme Herausforderungen. So müssen der kantonale Richtplan und das kantonale Raumplanungsgesetz an das neue Bundesrecht angepasst werden. Umso wichtiger wäre es, die Umsetzung möglichst prioritär an die Hand zu nehmen und die Handlungsfreiheiten, welche uns das Bundesrecht noch belässt, auszunutzen. Stattdessen stelle ich im Kanton Graubünden eine Fahrt im Schlafwagen fest. Besonders brisant ist nämlich die Übergangsbestimmung in Art. 38a RPG, wonach die betroffenen Kantone bis zur Genehmigung des neuen kantonalen Richtplans die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössern dürfen. Es geht also um die Entwicklung unseres Kantons in den nächsten 10-15 Jahren, die wir so rasch wie möglich anpacken müssen. Ich fragte deshalb die Regierung in der Junisession 2017, wann der revidierte Richtplan nach Bern zur Genehmigung geschickt werde, nachdem die Vernehmlassung bereits im Februar 2017 abgeschlossen wurde. Von der Regierungsbank hiess es, dass der Richtplan „bis Ende Jahr – wenn möglich“ dem Bund eingereicht werde.

Leider müssen wir, dass der Kanton Graubünden über zu grosse Bauzonen verfügt. Ab- und Rückzonungen werden vor allem in den peripheren Regionen vorgenommen werden müssen. Dies wird zu Entschädigungszahlungen der jeweiligen Gemeinden an die betroffenen Grundeigentümer führen. Demgegenüber wird in den Zentren weiterhin eingezont werden können. Man könnte auch sagen: Im Kanton Graubünden gilt das umgekehrte Robin-Hood-Prinzip: Den Armen wird genommen und den Reichen wird gegeben. Umso wichtiger ist, dass die Gemeinden, welche aufgrund von Auszonungen entschädigungspflichtig werden, dafür entschädigt werden. Hier sehe ich klar den Kanton und diejenigen Gemeinden in der Pflicht, welche noch einzonen können. Denn aufgrund der neuen Bundesgesetzgebung sind Planungsvorteile mit mindesten 20% abzuschöpfen (Art. 5 Abs. 1bis RPG). Wir erwarten, dass die auszuzonenden Gemeinden vollumfänglich entschädigt werden. Es kann nicht sein, dass wir auszonen müssen und dann auch noch die Grundeigentümer selbst entschädigen müssen. Damit wären wir gleich doppelt bestraft. Es braucht hier einen Ausgleichsmechanismus. Leider hat die Regierung im Richtplan wenig bis nichts durchblicken lassen, in welche Richtung die Reise geht. Aus der beiliegenden Auswertung geht hervor, dass in fast allen Kantonen bekannt ist, wie die Mehrwertabschöpfung aussehen wird – der Kanton Graubünden glänzt mit „keine Angabe“.

Besonders sauer stösst mir aber Folgendes auf: Die Teilrevision des kantonalen Raumplanungsgesetzes wäre für die Aprilsession 2018 vorgesehen gewesen. Schon das ist reichlich spät, wenn man bedenkt, dass wir seit 2014 Bescheid wissen, dass wir das Gesetz anpassen müssen. Nun hat aber die Regierung das Geschäft auf die Augustsession 2018 – also nach den Wahlen – verschoben. Das erstaunt doch einigermassen. Die heisse Kartoffel der Raumplanung wird vor sich her geschoben. Das ist schlecht für die Gesetzgebung und für die Sache: Die alten Kommissionen werden das Gesetz vorberaten und das neue Parlament in neuer Konstellation wird darüber befinden. Zudem wird die wichtige Entwicklung und Gesetzgebung damit abermals verschoben. Das ist kein sinnvolles Vorgehen und stösst auf Unverständnis. Wir brauchen endlich Planungssicherheit in diesem Kanton – in den Gemeinden und für die Wirtschaft.

Quelle: Lardi/Boldi (Hrsg.), Immobilienrecht, Handbuch zu rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten, Zürich/St. Gallen 2017, S. 19 (VLP-ASPAN).

Kämpfen lohnt sich!

Vor über einem Jahr entschied der Bündner Grosse Rat mit Zustimmung aus allen Fraktionen, dass ehemals landwirtschaftlich genutzte Bauten ausserhalb der Bauzone massvoll zu Wohnzwecken umgenutzt werden können. Und dies unabhängig vom bisherigen Zweck. Der öffentlichen Hand sollen dabei keine Erschliessungskosten entstehen. Konkret sollten Stallbauten, sog. Maiensässställe, massvoll zur temporären Wohnnutzung umgebaut werden können. Die Regierung wehrte sich damals mit Vehemenz dagegen. Unter anderem begründete der zuständige Regierungsrat, dass Standesinitiativen einen schweren Stand hätten: «Von den 95 in den letzten 6 Jahren eingereichten Standesinitiativen wurden 97 Prozent keine Folge geleistet. Ein Prozent der Standesinitiativen wurden abgeschrieben und lediglich zwei wurden als Erlass angenommen. […] Aber machen Sie sich keine Illusionen, was mit dieser Standesinitiative geschieht», heisst es im Grossratsprotokoll der Aprilsession 2016 auf Seite 944-945. Der Grosse Rat hörte nicht auf diese Schwarzmalerei der Regierung und überwies mit 86:24 Stimmen bei zwei Enthaltungen eine Standesinitiative, welche eine Anpassung des Bundesrechts fordert. Nun hat die erste vorberatende Kommission in Bern – die Raumplanungskommission des Ständerates (UREK-S) entschieden: Gestützt auf die Bündner Standesinitiative (die Walliser reichten eine wortgleiche ein) hat die UREK-S eine eigene Motion beschlossen. Diese verlangt: «Der Bundesrat wird beauftragt, das Raumplanungsrecht so zu ändern, dass die Kantone die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bauten ausserhalb der Bauzone zur Wohnnutzung gestützt auf eine entsprechende Grundlage im Richtplan zulassen können, unter Einhaltung der übergeordneten Ziele und Grundsätze der Raumplanung. Dabei dürfen der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen.»

Die Motion der UREK-S, welche mit 8:5 Stimmen beschlossen wurde, nimmt damit genau die Stossrichtung der Bündner Standesinitiative auf. Unser Anliegen ist also in Bern angekommen und erhält Unterstützung. Aber ohne Bündner Standesinitiative wäre die Maienässproblematik in Bundesbern nie auf die Traktandenliste gekommen. Der Grosse Rat liess sich von den pessimistischen Einschätzungen der Regierung zum Glück nicht von seiner Überzeugung abbringen.

Es ist höchste Zeit, dass wir uns wieder aktiver und mutiger für unsere Anliegen einsetzen. Gerade von unserer Regierung erwarte ich mehr Kampfbereitschaft, mehr Engagement für unseren Kanton und Weitsicht. Vorauseilender Gehorsam ist ein schlechter Ratgeber – sei es in der Raumplanung, bei den Wasserzinsen oder beim nationalen Finanzausgleich. Wir müssen für unsere Anliegen kämpfen!

Der erste Schritt, dass die Maiensässe umgenutzt werden können, ist gemacht. Wir erwarten nun, dass sich die Bündner Vertreter im nationalen Parlament voll und ganz für unser Anliegen engagieren und einsetzen.

Unsere Standesinitiative hat gezeigt: Kämpfen lohnt sich!

Reto Crameri: «Kämpfen lohnt sich!»

10vor10 über die Umnutzung von Maiensässen

10vor10 berichtete am 25. Mai 2017 über die Bündner Standesinitiative zur Umnutzung von Maiensässen. Die vorberatende Kommission des Ständerates (UREK-S) lehnt zwar die Initiative ab, unterstützt aber die Stossrichtung unserer Initiative, indem sie einen eigenen Kommissionsauftrag eingereicht hat.

Anfrage Crameri betreffend Wolf, Herdenschutz und Kostenfolgen

Im Kanton Graubünden wurden in diesem Jahr allein in den Monaten Januar und Februar 30 Schafe in unmittelbarer Nähe von Ställen und innerhalb von Weidezäunen durch Wölfe gerissen. Aus dem Bericht „Wölfe im Kanton Graubünden 2016“ geht hervor, dass im gesamten Vorjahr 55 Schafrisse zu verzeichnen waren. Die jüngsten Vorfälle, bei denen Wölfe in Ställe eingedrungen oder in Gehege gelangt sind, lassen Zweifel über die Wirksamkeit des bisherigen Herdenschutzes aufkommen. Für die Tierhalter ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie sich bei den Herdenschutzmassnahmen auf die Empfehlungen der Behörden verlassen können. Gerade für Betriebe mit wenigen Schafen fragt man sich, ob der Zusatzaufwand für einen wirkungsvollen Herdenschutz in Kauf genommen werden soll oder die Aufgabe der Schafhaltung eine Alternative darstellt. Fraglich ist auch, welche Auswirkungen das vermehrte Auftreten von Grossraubtieren auf die übrigen Tierhalter (Ziegen, Rindtiere etc.) hat.

Das Bundesrecht sieht bei der Beurteilung von Widerhandlungen gegen die Bundesgesetzgebung eine besondere Rücksichtnahme zugunsten des Einsatzzweckes von Herdenschutzhunden vor, gegen Herdenschutzhundebesitzer nicht unnötige Strafverfahren eröffnen zu müssen. Der Kanton Graubünden kennt eine solche Regelung nicht, was zu Verfahren gegen Herdenschutzhundehalter wegen Widerhandlungen gegen die kantonale Gesetzgebung (namentlich das Veterinärgesetz und die Jagdgesetzgebung) führen kann. Derartige Strafverfahren sind für die Betroffenen sehr umständlich und ärgerlich, weshalb sich die Frage stellt, ob der besonderen Situation von Herdenschutzhunden und namentlich deren Einsatzzweck in der kantonalen Gesetzgebung Rechnung zu tragen ist.

Der Wolf ist ein auf nationaler Ebene geschütztes Tier, weshalb auf kantonaler Ebene einzig die Auswirkungen transparent gemacht werden können. Die Unterzeichnenden verlangen von der Regierung, dass sie ausführlich und umfassend Stellung nimmt zu den Kosten, welche der Wolf im Kanton Graubünden (inkl. Kosten, welche der Bund übernimmt) verursacht, sowie zur Wirksamkeit des Herdenschutzes. Oft dürfte zudem der Wildhut bekannt sein, ob und wo sich in einer Region ein Wolf aufhält. Eine institutionalisierte Warnung der Tierhalter bei Auftauchen eines Wolfes in der Region gibt es bisher nicht. Eine solche wäre aber sinnvoll, damit sich die Tierhalter rechtzeitig auf die Gefahren, welche von Wölfen ausgehen, vorbereiten und die erforderlichen Massnahmen ergreifen können.

Die Unterzeichnenden möchten daher von der Regierung Folgendes wissen:

1. Welche Herdenschutzmassnahmen werden in Graubünden ergriffen, wie beurteilt die Regierung die Wirksamkeit der bisher ergriffenen Herdenschutzmassnahmen und deren Zumutbarkeit für die Tierhalter (Letzteres gerade für kleinere Betriebe)?

2. Welche Kosten inkl. Kosten, welche vom Bund übernommen werden, verursachten Wölfe in den letzten fünf Jahren (pro Jahr einzeln ausgewiesen) im Kanton Graubünden namentlich im Amt für Jagd und Fischerei, am Plantahof und im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (jeweils inkl. Arbeitsstunden) und allfälligen weiteren Departementen/Ämtern, namentlich auch für Ausbildung, Beratung etc.?

3. Ist die Regierung bereit, ein institutionalisiertes Warnsystem betreffend Grossraubtiere in Graubünden als Herdenschutzmassnahme einzuführen?

4. Welche Möglichkeiten gibt es heute für einen gezielten Abschuss von Wölfen und inwiefern erkennt die Regierung Anpassungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen (auf nationaler und evtl. auf kantonaler Ebene)?

5. Erkennt die Regierung gesetzlichen Anpassungsbedarf, um gegen Herdenschutzhundehalter – analog der Bundesgesetzgebung – keine unnötigen Strafverfahren zu eröffnen?

Chur, 19. April 2017

Crameri, Heinz, Niggli (Samedan), Albertin, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Bucher-Brini, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casty, Cavegn, Clalüna, Danuser, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Geisseler, Giacomelli, Grass, Hitz-Rusch, Hug, Jeker, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Mathis, Michael (Donat), Monigatti, Müller, Nay, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Salis, Schneider, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Toutsch, Valär, Weber, Widmer-Spreiter, Zanetti, Berther (Segnas), Cantieni, Gugelmann, Lombardi, Pfister, Spreiter

Was ist an der Bündner Südgrenze los?

Augustsession 2016

Fragestunde des Grossen Rates
(gem. Art. 49 GRG und Art. 71 GGO)

Entwicklung Flüchtlingswelle in Graubünden

In der Junisession 2016 erklärte Regierungspräsident Christian Rathgeb, dass aufgrund der aktuellen Migrationslage in Europa die Erstellung einer verbindlichen Prognose für die Anzahl Asylgesuche nicht möglich sei; das Staatssekretariat für Migration (SEM) jedoch von mindestens gleich vielen Asylgesuchen wie im Jahr 2015 ausgehe. Zudem erklärte er, dass der Druck auf die Schweizer Südgrenze und namentlich Südbünden steigen könnte, falls Österreich und Frankreich die Grenzen schliessen würden. Deshalb hätten die Polizeidirektoren der Südkantone einen Brief an den Bundesrat gerichtet (vgl. Protokoll Junisession 2016, Seite 1073 f.).

Medienberichten konnte anfangs August 2016 entnommen werden, dass die Zahl der Flüchtlinge im Kanton Tessin massiv angestiegen sei. So habe das Grenzwachtkorps (GWK) in der ersten Maiwoche 212 rechtswidrige Aufenthalter aufgegriffen, in der ersten Juniwoche 719 und in der letzten Juniwoche 1044 rechtswidrige Aufenthalter. Letztes Jahr lag der Wochenhöchststand bei 569 Personen. Das GWK rechne zudem mit einer weiteren Zunahme. Rund die Hälfte der rechtswidrigen Aufenthalter seien nach Italien zurückgeschafft worden.

Im Kanton Graubünden dürfte die Bündner Südgrenze nach wie vor unter Druck sein, nachdem am Rande der Junisession bekannt wurde, dass im Puschlav am 11. Juni 2016 14 Personen beim Grenzübertritt aufgegriffen wurden.

Ich gelange deshalb mit folgenden Fragen an die Regierung:

  1. Wie sieht diesbezügliche Bilanz der Sommermonate im Kanton Graubünden, namentlich an der Südgrenze, aus? Wie viele rechtswidrige Aufenthalter wurden in Graubünden aufgegriffen und wie viele von ihnen wurden nach Italien oder Österreich zurückgeschafft?

  2. Welche präventiven und laufenden Massnahmen hat die Regierung ergriffen?

  3. Hat die Regierung mit den Behörden den angrenzenden italienischen Provinzen bereits Kontakt aufgenommen, um zu versuchen, allfällige Präventionsmassnahmen besser zu koordinieren bzw. abzuwickeln?

Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Freundliche Grüsse
Reto Crameri
Grossrat, Kreis Belfort

Surava, August 2016

Allegra