Am 1. Mai 2014 ist das neue Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Dieses verpflichtet die Kantone und Gemeinden, ihre Nutzungspläne zu überarbeiten. Namentlich dürfen Gemeinden nur noch so viel Bauland aufweisen, wie sie in den nächsten 15 Jahren brauchen. Die Kantone haben Zeit, ihre kantonalen Richtpläne innert fünf Jahren seit In-Kraft-Treten des neuen Raumplanungsgesetzes zu überarbeiten und diese dem Bund zur Genehmigung zu unterbreiten. Solange keine Genehmigung erfolgt, darf der Kanton die Bauzone insgesamt nicht vergrössern.
Am 16. Februar 2017 ist die Vernehmlassung für den kantonalen Richtplan Graubünden abgelaufen. Seither ist nichts geschehen. Nicht nur, dass wir bereits sehr spät sind mit dem Richtplan, seither passiert nichts mehr. Ich wollte daher von Regierungsrat Jon Domenic Parolini in der Junisession 2017 wissen (vgl. GRP Junisession 217 S. 996 f.):
«Ich frage deshalb die Regierung, welche Anpassungen am Vernehmlassungsentwurf zum kantonalen Richtplan vorgenommen wurden, die Vernehmlassung ist ja schon längst abgeschlossen, und wann der Richtplan endlich nach Bern zur Genehmigung geschickt wird? […]»
RR Parolini: […] «Bekanntlich war die Revision des kantonalen Richtplanes in Vernehmlassung bis zu Beginn dieses Jahres oder genauer gesagt, Februar, März. Jetzt erfolgt die Auswertung, und die Auswertung, um die seriös zu machen, brauchen wir einen Moment dazu. Wir haben gleichzeitig auch den Prüfungsbericht von Bern erhalten bezüglich des kantonalen Richtplans. Es ist vorgesehen, dass der Richtplan, der kantonale Richtplan, dann im Herbst in der definitiven Fassung vorliegt und dass die Regierung diesen wenn möglich dieses Jahr verabschiedet […].»
Ein Jahr ist vergangen, seit die Vernehmlassung abgeschlossen wurde. Es ist endlich an der Zeit, dass die Regierung vorwärts macht! Mit der zögerlichen Vorgehensweise verhindert die Regierung die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Kanton: Wir müssen in der Raumplanung wieder mehr erlauben statt verhindern!